Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Manon Grudda Immobilien

§ 1

Der Auftraggeber erklärt verbindlich, zur Erteilung des Maklerauftrags von etwaigen oder sonstigen Miteigentümern und Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.

§ 2

Als Abschluss eines Kaufvertrags gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten usw.) erreicht wird. Der Auftraggeber erkennt an, dass auch die Mitwirkung oder die Mitverursachung der Firma Manon Grudda Immobilien (nachfolgend Makler genannt) zu einem Kaufvertrag den vollen Provisionsanspruch begründen.

§ 3

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Verkaufsbemühungen des Maklers in jeder Weise zu unterstützen, insbesondere gibt er dem Makler unverzüglich die erforderlichen Unterlagen (z.B. Pläne, Baubeschreibungen, Versicherungsunterlagen, Mietverträge) und sämtliche Informationen über die vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren (z.B. Informationen über das Verkaufsobjekt einschließlich dessen baulichen Zustands, seine wertbildenden Eigenschaften, Belastung und Vermietung, Änderung der Verkaufskonditionen, Aufgabe der Verkaufsabsicht) oder die der Makler nach §§ 10 und 11 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in der zuletzt gültigen Fassung benötigt. Die Unterlagen und Informationen hat der Auftraggeber zuvor auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler insbesondere auf sämtliche Mängel und Probleme des Verkaufsobjekts hinzuweisen. Er ermächtigt den Makler, diese Unterlagen und Informationen einschließlich Fotos und Ansichten vom Verkaufsobjekt ungeprüft gegenüber Kaufinteressenten zu verwenden sowie für die objektbezogene Werbung einzusetzen. Von Ansprüchen Dritter hält der Auftraggeber den Makler frei, soweit sie auf seinen Angaben beruhen.

§ 4

Der Nachweis von Kaufinteressenten durch den Makler ist ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrags in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte zu geben. Verstößt der Auftraggeber hiergegen und schließt daraufhin der Dritte den vom Makler nachgewiesenen Vertrag, so ist der Auftraggeber dem Makler zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

§ 5

Endet der Maklerauftrag während der Laufzeit erfolglos durch außerordentliche Kündigung oder dadurch, dass der Auftraggeber kein Interesse mehr am Abschluss des erstrebten Kaufvertrags hat, so ist der Makler berechtigt, vom Auftraggeber die durch die Bearbeitung des Maklervertrags entstandenen Aufwendungen ersetzt zu verlangen.

§ 6

Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler, einen Notar mit der Fertigung eines Kaufvertragsentwurfs zu beauftragen.

§ 7

Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus dem Maklervertrag und dessen Erfüllung ergeben, erhebt, nutzt, verarbeitet und diese im notwendigen Umfang an Dritte weitergibt.

§ 8

Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen des Maklervertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder in Folge von Änderungen in der Gesetzgebung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung unwirksam werden oder weist der Maklervertrag Lücken auf, gelten die übrigen Bestimmungen des Maklervertrags weiter. Für diesen Fall verpflichtensich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben anStelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche demSinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Maklervertrags vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit bedacht worden wäre. Ergänzungen und / Änderungen des Maklervertrags oder dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(Stand 10/2019)